AGB

Allgemeine Geschäfts­beding­ungen des ​​ILMPULS e. V.


§1 Geltung, Begriffs­definitionen

(1) ILMPULS e.V., Am Helmholtzring 1 98693 Ilmenau, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „ILMPULS e.V.“) betreibt unter der Webseite https://ilmpuls.de/ einen Online-Shop. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kund*innen (im Folgenden: „Kund*in“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher*in“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer*in“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§2 Zustande­kommen der Verträge, Speicherung des Vertrags­textes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Ticket-Shop unter https://ilmpuls.de/shop.

(2) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.

(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Als Kund*in geben Sie ein bindendes Vertragsangebot ab, indem Sie die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchlaufen. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl der gewünschten Ware,
  2. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
  3. Prüfung der Angaben im Warenkorb,
  4. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
  5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  6. Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
  7. Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.

(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit ILMPULS e.V., Am Helmholtzring 1 98693 Ilmenau, Deutschland zustande.

(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(8) Es kommt zum Vertragsschluss, sobald die Transaktion über die von dem/der Kund*in gewählte Zahlungsweise getätigt wurde und bei uns eingegangen ist.

§3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

(1) Bei unserem Shop ist Vertragsgegenstand:

  1. eine Kulturveranstaltung, die unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie geplant und durchgeführt wird.
  2. die einzelnen Programmpunkte dieser Kulturveranstaltung werden in Präsenz, Online oder Hybrid (Präsenz und Online) angeboten. Wir entscheiden, in welchem Verhältnis und Ausmaß diese drei Formate angeboten werden. Wir orientieren uns hierfür an den aktuellen und voraussichtlich zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygienebestimmungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landkreises Lüneburg, des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland. Sollte das Programm ausschließlich Online stattfinden, gilt unsere Leistung ebenfalls als erbracht.

(2) Die wesentlichen Informationen der Veranstaltung sind der Webseite, als auch den Social-Media-Kanälen zu entnehmen.

§4 Preise

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse). Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

§5 Eigentums­vorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§6 Gewähr­leistung und Garantien

(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  1. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  2. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  3. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  4. im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart oder
  5. soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

§7 Haftung

(1) Wir haften aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Wenn wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die uns der Vertrag nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(4) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

§8 Absage oder Abbruch der Veranstaltung

(1) Über eine Absage der Veranstaltung können Sie sich auf unserer Webseite und über unsere Social-Media-Kanäle informieren.

(2) Im Falle einer Absage können, die im ILMPULS Onlineshop gekauften Eintrittskarten zurückerstattet werden. Die Erstattung beschränkt sich auf den Preis für die Eintrittskarte ohne Servicegebühren. Die Erstattung muss von dem/der Kund*in innerhalb von drei Monaten nach öffentlicher Bekanntgabe der Absage beantragt werden. Danach verfällt das Recht auf Erstattung.

(3) Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt oder abgebrochen, den wir nicht zu vertreten haben, ist das Recht auf Erstattung ausgeschlossen. Solch ein Umstand kann sich durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen und deren Folgewirkungen) oder durch kurzfristige öffentlich-rechtliche Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc., welche der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen, ergeben. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung unsererseits in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Ausgenommen von Umständen der höheren Gewalt ist die andauernde COVID-19 Pandemie, es sei denn es gibt unvorhersehbare Entwicklungen oder Mutationen, welche die Sicherheit der Gäste erhöht gefährdet. Als kurzfristig öffentlich-rechtliche Maßnahmen definieren wir Beschlüsse, welche zu einem Zeitpunkt verordnet und veröffentlicht wurden zu dem die Produktion des Geländes schon stattfindet.

§9 Umgang mit Eintrittskarte

(1) Der kommerzielle oder gewerbliche Verkauf von Tickets ist nur durch autorisierte Händler gestattet. Der ILMPULS e. V. behält sich vor, im Falle organisierter Bestellungen mit dem Ziel einer gewerblichen Weiterverkaufsabsicht, die Ware nicht zu versenden und den Zahlbetrag zurückzuerstatten.

(2) Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem ausgewiesenen Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/ oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalarmbändchens, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.

§10 Programm­änderung bei Ver­anstaltungen

(1) Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Wir bemühen uns im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen), auch der sog. Headliner*in, bestehen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Absage auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.

§11 Sperrung/​Räumung von Flächen bei Ver­anstaltungen

(1) Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne, dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

§12 Streit­beilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§13 Jugend­schutz

(1) Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der/die Besteller*in das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der/die Zusteller*in übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den/die Besteller*in persönlich.

§14 Bildrechte

(1) Mit dem Betreten des Festivalgeländes stimmt der/die Besucher*in grundsätzlich zu, dass Live-Übertragungen, Sendungen, Foto- und Videoaufnahmen von ihm/ihr durch von uns beauftragte Personen auf dem Festivalgelände gemacht werden dürfen.

(2) Der/die Besucher*in willigt außerdem in die unentgeltliche und unwiderrufliche Nutzung der in §13 (1) genannten Aufnahmen auf unserer Webseite, Social-Media-Kanälen und Printmedien ein.

(3) Sollte der/die Besucher*in damit nicht einverstanden sein, so ist diese*r verpflichtet aktiv auf das Veranstaltung Team zu zukommen und von seinem/ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

§15 Copyright

(1) Das Layout und Design der Website, der Tickets, sowie der Inhalte auf unseren Social-Media-Kanälen unterliegen dem Copyright des ILMPULS e.V.

§16 Haus­ordnung

(1) Mit dem Kauf des Festivaltickets verpflichtet sich der/die Besucher*in dazu während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände unsere Hausordnung einzuhalten.

(2) Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung behalten wir uns vor, Besuchenden den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder sie vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, sowie ggf. strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

§17 Schluss­bestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

(3) Ist der/die Kund*in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der/die Kund*in keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

Haus­ordnung FESTIVAL­GELÄNDE


§1 Geltung der Hausordnung, Festivalgelände

(1) Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“).

(2) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.

§2 Hausrecht 

(1) Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.

(2) Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung des Veranstaltungsgeländes gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

§3 Anordnungen der Ordnungs- und Sicherheitskräfte

(1) Den Anordnungen der Ordnungskräften und Sicherheitskräften ist jederzeit Folge zu leisten; ihre Anordnungen gelten ergänzend zu diesen Regelungen.

§4 Einlass, Zutrittsberechtigung, Jugendschutz 

(1) Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

(2) Besucher zwischen 16 und 17 Jahren dürfen nur mit gültigem Personalausweis bis 00:00 Uhr das Festival besuchen. Mit einem Erziehungsberechtigten, oder einem Erziehungsbeauftragten kann die Veranstaltung so lange besucht werden, bis dieser das Festival verlässt (auch nach 00:00 Uhr).

(3) Besucher unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt zum Festival in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder Erziehungsbeauftragten. Mit diesem kann die Veranstaltung so lange besucht werden, bis dieser das Festival verlässt (auch nach 00:00 Uhr).

(4) Besucher unter 14 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung der eigenen Eltern betreten.

(5) Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.

(6) Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.

(7) Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.

(8) Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt, der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert, der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert, der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln steht, der Besucher Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 7) bei sich führt, gegen den Besucher ein Hausverbot besteht, der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften, der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

§5 Betreten des Festivalgeländes 

(1) Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen und zugehöriger Eintrittskarte oder gültigem Festivalpass erlaubt. Dieses Festivalbändchen erhält der Besucher beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgelände.

(2) Die Eintrittskarte wird dabei entwertet.

§6 Anreise der Besucher, Parken

(1) Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr.

(2) Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (teilweise gebührenpflichtig) abgestellt werden; wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt.

§7 Sicherheitskontrollen, verbotene und erlaubte Gegenstände

(1) Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände. Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten: Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art, AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment, Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände), Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig einem anderen, friedlichen Zweck dienen (z.B. Rucksack), Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt, Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches, Laserpointer, Ätzende oder leicht entzündbare Substanzen (z.B. Sprüh-Deos, Haarspray), wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte, Stangen oder Stöcke, soweit nicht im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich, sperrige Gegenstände (z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Selfie-Sticks), soweit nicht ausdrücklich über die Webseite der Veranstaltung zugelassen, Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug, einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen), Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen), Kommerziell einzusetzende, politische oder religiöse Gegenstände (soweit sie nicht als typische Bekleidungsstücke der jeweiligen Religion dienen) aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, rassistische, fremdenfeindliche, links- und rechtsradikale Propagandamittel, insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen, Masken (z.B. Sturmhauben), die nicht ersichtlich kostümierenden Zwecken dienen und Motorradhelme, elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. ist ein Mobiltelefon erlaubt), Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen. Glasbehältnisse, insbesondere (Glas)flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter, Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel), Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge, Tiere, jeder Art und Größe, sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.

(3) Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände): Portemonnaie, Schlüssel, kleine Gürtel- und Bauchtaschen, Mobiltelefon, Turnbeutel (Gym Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm, was in etwa einer Größe von DIN A4 entspricht!

§8 Sicherheit: Rettungswege, Anweisungen, Lärm, Witterungseinflüsse, Sperrung/Räumung

(1) Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.

(2) Fluchtwege; Rettungswege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

(3) Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.

(4) Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher sollte sich um geeigneten Hörschutz sorgen. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.

(5) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.

(6) Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit der Besucher dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

(7) Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der möglichen Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens kann/muss der Veranstalter den Zutritt vorübergehend beschränken, ohne dass dies einen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet; der Kartenkauf begründet insoweit nicht den Anspruch auf jederzeitigen Zutritt zu allen Veranstaltungsbereichen.

§9 Verbot von Tieren

(1) Zum Schutz der Tiere und auch der anderen ist das Mitführen von Tieren im Festivalgelände nicht erlaubt.

§10 Haftung des Veranstalters

(1) Für Schäden, Verschmutzungen, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Besucher, welche durch Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

(2) Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten.

(3) Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecher-Boxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

(4) Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in der Garderobe deponiert werden, ist ausgeschlossen.

§11 Umgang mit Abfällen

(1) Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen.

§12 Nutzung der Toiletten

Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann dieser Verstoß mit einem Ausschluss der Veranstaltung geahndet werden.

§13 Vandalismus

(1) Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

§14 Verbot des Betretens bestimmter Flächen

(1) Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

(2) Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann dieser Verstoß mit Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.

§15 Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände

(1) Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, kann wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt werden.

§16 Bild- und Tonaufzeichnungen

(1) Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen.

(2) Nicht erlaubt ist die Mitnahme von professioneller Fototechnik und Audioaufzeichnungsgeräte ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters. Videokameras und Audioaufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt.

(3) Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.

§17 Gebot der Rücksichtnahme

(1) Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

§18 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Tritt dies in Kraft, so ist der Besucher verpflichtet die Entfernung des Festivalbändchens zu dulden. Schadensersatz und/ oder Rückerstattung des Ticketpreises sowie erneuter Einlass werden nicht gewährleistet.

(2) Personen, die Drogen oder übermäßig Alkohol konsumiert haben, kann der Zutritt verweigert werden. Der Veranstalter bzw. das Ordnungspersonal ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies der Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Ordnung erforderlich erscheint. Offene Feuer aller Art sind nicht gestattet.

§19 Verbot der Gefährdung anderer Besucher

(1) Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Je nach Schwere der Gefährdung anderer Besucher (die Entscheidung obliegt dem zuständigen Ordnungsdienst) kann der Ausschluss von der Veranstaltung auferlegt werden. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörper wird Anzeige erstattet.

§20 Ordnungsdienst 

(1) Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte des ILMPULS e. V. und ist befugt, Platzverbote zu erteilen.

und hol ihn beim Festival ab!